| Der Dom zu Arlesheim wurde in den letzten Jahren immer mehr zum bevorzugten Anziehungspunkt für Brautpaare, welche in diesem feierlichen Rahmen ihren Bund fürs Leben schliessen. Da der Dom ein besonderes, schützenswertes Bauwerk ist und unter eidgenössischem Denkmalschutz steht, sind einige Rücksichtsmassnahmen notwendig.
Seelsorger für die Trauung
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Pfarreiangehörige haben das Recht, vom Pfarrer oder Diakon getraut zu werden. Auswärtige Brautpaare sind für die Organisation ihrer Trauung (Pfarrer, Kirchenmusik usw.) selber verantwortlich. |
Kirchenmusik
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Die Kirchenmusik ist Sache der Brautleute. Die Benützung der Silbermannorgel ist an der Hochzeitsfeier nur in Absprache mit dem Dom-Organisten möglich. Eventuelle vorgängige Proben werden gemäss Gebührenordnung geregelt und verrechnet.
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| Blumenschmuck |
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Der Dom ist bereits reich ausgestattet, zu viele Blumen wirken eher störend. Die Banksträusse dürfen nicht mit Klebebändern befestigt werden. Da an Samstagen oft mehrere Hochzeiten stattfinden, ist eine Absprache unter den Brautleuten empfehlenswert.
Wir freuen uns, wenn der Blumenschmuck in Absprache mit der Sakristanin / dem Sakristan im Dom belassen wird. Nach der letzten Hochzeit sind die Banksträusse wegzuräumen. Es dürfen - ausser Blumenschmuck - keine weiteren Dekorationen angebracht werden.
Auf dem Altartisch ist kein Blumenschmuck erlaubt. |
| Sauberkeit |
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Es ist strikte untersagt, im Dom, auf der Aussentreppe und auf dem Domplatz Blumen, Reis oder dergleichen zu streuen. |
Zeitreservation
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Da an einem Tag mehrere Hochzeiten stattfinden können, sind die bewilligten Zeiten unbedingt einzuhalten.
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Apèros
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Festgelegte Räume im Pfarreizentrum können, falls nicht schon belegt, für Apèros gegen eine Gebühr gemietet werden. Ein entsprechendes Gesuch ist möglichst frühzeitig einzureichen. |
Weiter gelten das Reglement Dom, das Reglement Silbermannorgel und das Reglement Pfarreizentrum. |